Besuch des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus im RomnoKher
Mo., 16. Mai
|RomnoKher
Der 16. Mai ist ein Tag, an dem wir ein Zeichen gegen Antiziganismus in die Gesellschaft setzen und an den Widerstand von Sinti und Roma gegen die nationalsozialistische Terrorherrschaft erinnern. Dr. Mehmet Daimagüler wird zu diesem Anlass über seine Aufgaben und seine Ziele sprechen.
Zeit & Ort
16. Mai 2022, 19:00
RomnoKher, B7 16, 68159 Mannheim, Deutschland
Über die Veranstaltung
Mehmet Daimagüler stellt sich und sein Programm vor
Im März hat die Bundesregierung zum ersten Mal einen Beauftragten gegen Antiziganismus berufen. Der Beauftragte ist im Familienministerium angesiedelt und soll die Maßnahmen der Regierung gegen Antiziganismus koordinieren, denen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ein hoher Stellenwert zukommt. Die Wahl fiel auf den angesehenen Juristen Mehmet Daimagüler, der insbesondere als Vertreter der Nebenklage im Münchner NSU-Prozess bekannt wurde, aber auch NS-Opfer gegen nationalsozialistische Verbrecher vor Gericht vertreten hat. Dem VDSR-BW ebenso wie anderen Einrichtungen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma dient Daimagüler schon seit Jahren als Rechtsberater, für den Landesverband war er etwa im Ulmer Prozess wegen eines antiziganistischen Angriffs im Einsatz, der im September 2020 mit der Verurteilung der Täter endete.
Daniel Strauß hat Mehmet Daimagüler bereits in seiner Nachrichtensendung RomnoKher News vom 10. März 2022 vorgestellt. Am 16. Mai, dem Tag, an dem wir immer ein Zeichen gegen Antiziganismus in die Gesellschaft setzen und an den Widerstand von Sinti und Roma gegen die nationalsozialistische Terrorherrschaft erinnern, wird Mehmet Daimagüler im Kulturhaus RomnoKher über seine Aufgabe und seine Ziele sprechen und sich den Fragen jüngerer Engagierter aus der Minderheit stellen.
Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr und wird zudem live auf unserem YouTube-Kanal übertragen.
Voranmeldung unter info@sinti-roma.com oder 0621–911 091–00 ist erwünscht.Je nach aktueller Lage können im Rahmen des Hausrechts Basisschutzmaßnahmen gegen Covid-19 (Maskenpflicht) ergriffen werden.