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Historisches Urteil gegen rassistische Diskriminierung

Ein Meilenstein für die Rechte der Sinti und Roma



Die Bundesvereinigung der Sinti und Roma begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Neumünster vom 31. Juli 2024, die Handlungen eines örtlichen Hotels als rassistische Diskriminierung anzuerkennen. Kelly Laubinger, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma und Geschäftsführerin der Sinti Union Schleswig-Holstein, hatte gegen das betreffende Hotel geklagt.


Anlass für die Klage war, dass Kelly Laubinger im Rahmen einer antirassistischen Lesereise in besagtem Hotel für den renommierten Autor Max Czollek im Namen der Sinti Union Schleswig-Holstein ein Zimmer buchen wollte. Das Hotel lehnte die Buchung mit der Begründung ab, schlechte Erfahrungen mit der Familie Laubinger gemacht zu haben. Laubinger ist ein weit verbreiteter Sinti-Name. Die Geschäftsführerin der Sinti Union Schleswig-Holstein Kelly Laubinger war in diesem Hotel noch nie Gast gewesen.

Die Ablehnung stelle einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, urteilte der Richter nun am 31. Juli im Amtsgericht Neumünster.


Dieses historische Urteil setzt ein starkes Zeichen für die Rechte und den Schutz der Sinti und Roma in Deutschland und markiert einen bedeutenden Schritt im gemeinsamen Kampf gegen Rassismus und Vorurteile.


Kelly Laubinger teilte nach der Urteilsverkündigung mit: „Als Enkelin von Holocaust-Überlebenden ist dieses Urteil von immenser persönlicher Bedeutung für mich. Darüber hinaus ist es auch ein mutmachendes Urteil für die gesamte Minderheit. Das Urteil gibt uns Hoffnung und bestärkt uns in unserem Kampf für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. An dieser Stelle möchte ich vor allem hervorheben, wie sehr mich unsere Verbündeten im gesamten Prozess gestärkt haben, allen voran der Autor und Lyriker Max Czollek." Czollek würdigte das Gerichtsurteil: ”Ich freue mich, dass das Gericht die Diskriminierung von Kelly Laubinger nun auch juristisch bestätigt hat. Zugleich ist es eine Bestätigung der traurigen Realität, in der Sinti*zze und Rom*nja auch 2024 noch in ganz Deutschland leben. Der Kampf dagegen kann nicht von den Gerichten allein geleistet werden. Das müssen wir weiterhin alle gemeinsam machen”, so der Autor.


Die Bundesvereinigung der Sinti und Roma hofft, dass dieses Urteil andere Betroffene ermutigt, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ihre Rechte einzufordern.


Photo: Kaja Grope

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